Der Aufbau eines Digitalen Binnenmarkts in Europa zählt zu den zehn politischen Prioritäten der Europäischen Kommission. In ihrer „Strategie für einen digitalen Binnenmarkt“ benennt die EU-Kommission dazu drei „vorrangige Politikbereiche“:
- „Besserer Zugang zu digitalen Waren und Dienstleistungen – Unsere digitale Welt muss ein fugenloser und homogener Wirtschaftsraum werden.
- Optimale Rahmenbedingungen für digitale Netze und Dienstleistungen – Unsere Vorschriften müssen mit der technologischen Entwicklung Schritt halten und den Ausbau der Infrastruktur begleiten.
- Digitale Wirtschaft als Wachstumsmotor – Europas Wirtschaft, Industrie und Arbeitsmarkt müssen die Vorteile der digitalen Revolution voll ausschöpfen.“
Innerhalb dieser Säulen geben „Actions“ konkretere politische Handlungsziele vor. So soll innerhalb der ersten Säule die „Modernisierung des Urheberrechts“ vorangetrieben werden:
„Anpassung des Urheberrechts an aktuelle Gegebenheiten und Schaffung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Urheber- und Verbraucherinteressen. Dies erleichtert den Zugang zu Kultur, fördert die kulturelle Vielfalt und schafft neue Möglichkeiten für Künstler und Urheber. Die Kommission wird darüber hinaus schärfer gegen gewerbsmäßige Schutzrechtsverletzungen vorgehen.“
Am 9. Dezember 2015 veröffentliche die EU-Kommission die Mitteilung „Schritte zu einem modernen, europäischeren Urheberrecht“: Ein angemessen gestaltetes Urheberrecht belohne „die schöpferische Tätigkeit und Investitionen in schöpferische Inhalte“ und bilde „die Grundlage für die weltweite Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Kreativwirtschaft.“ Neben urheberrechtlichen Fragen will die die EU-Kommission prüfen, ob „Lösungen auf EU-Ebene zur Stärkung der Rechtssicherheit, Transparenz und Ausgewogenheit des Systems zur Vergütung von Autoren und Künstlern in der EU geboten sind, und dabei die Kompetenzverteilung zwischen EU-Ebene und nationaler Ebene berücksichtigen.“ Die Einhaltung der Rechtsvorschriften stellt aus Sicht der EU-Kommission „eine wesentliche Grundlage für die Förderung von Kreativität und Innovation und die Bildung von Vertrauen auf den Märkten dar.“
Im Kontext des Zusammenwachsens der Inhaltemärkte, der medientechnischen Innovationen und den sich verändernden Nutzungspraktiken gilt es, geeignete Rahmenbedingungen zu gestalten, in denen sich digitale Kreativität im Medienkulturbereich besonders gut entfalten kann. Langfristig ist zu fragen, wie „das vielfältige kulturelle, geistige und wissenschaftliche Schaffen Europas möglichst ungehindert in ganz Europa Verbreitung finden kann“.
Die dritte Werkstatt im Rahmen der Reihe „Digitale Gesellschaft NRW.EU“ trägt den Titel „DIGITALE KREATIVITÄT – Kontexte, Prozesse und Strategien“ und fand statt am 27. April 2016 in der Vertretung des Landes NRW in Brüssel.
Ziel der dritten Werkstatt ist es, die aktuelle Politik der EU-Kommission zum Aufbau eines digitalen Binnenmarkts im Hinblick auf den Faktor „Digitale Kreativität“ zu befragen und über den oben genannten urheberrechtlichen Kontext hinaus auch andere förderliche Faktoren und Treiber für eine digitale Kreativwirtschaft und Wertschöpfung anzusprechen. Insbesondere aus der Perspektive der Kreativen und Entscheidungsträger, die in der Medien- und Digitalbranche tätig sind, sollen geeignete Rahmenbedingungen und Förderinstrumente erörtert werden: Welche Sensibilisierungs-, Qualifizierungs- und Kompetenzfördermaßnahmen sind sinnvoll? Wirken sich bestimmte institutionelle Formate (Labs, Netzwerke, Plattformen) besonders förderlich aus? Welche Kontextfaktoren (z.B. räumliche Nähe zu anderen Kreativ-Clustern) sind von Bedeutung? Welche Vergütungsformen und Anreizmodelle zur Förderung digitaler Kreativität sind realistisch und wünschenswert?